Wichtige Informationen zum Schulalltag
Sehr geehrte
Eltern,
sehr geehrte
Erziehungsberechtigte,
wenn triftige
Gründe die Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht verhindern, beachten Sie
bitte folgende Regelungen:
-
Sollte
Ihr Kind infolge einer plötzlichen Erkrankung oder einem
anderen zwingenden Grund nicht am Unterricht teilnehmen
können, haben Sie als Erziehungsberechtigte die
Entschuldigungspflicht. Melden Sie die Verhinderung
bitte unverzüglich in der Schule. Dies kann mündlich,
telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen.
Bei
mündlicher oder telefonischer Benachrichtigung ist eine
schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
-
Wenn
Sie eine ansteckende Erkrankung haben und die
Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen,
können Sie andere Schülerinnen und Schüler oder
Lehrerinnen und Lehrer anstecken. Um dies zu verhindern,
möchten wir Sie mit beiliegendem
Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen
und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das
Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang
sollen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der
Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder
Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie
stets um Offenheit und
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
-
Sollte
Ihr Kind einmal nicht am Sport- oder Schwimmunterricht
teilnehmen können, ist der Fachlehrer vor dem
Unterricht schriftlich zu informieren. Wenn diese
Sportstunde die letzte Schulstunde des Vormittags ist,
vermerken Sie bitte auf dieser Entschuldigung, ob Ihr
Kind nach Hause gehen darf. Für eine längerfristige
Befreiung vom Sportunterricht müssen Sie ein ärztliches
Attest vorlegen.
-
Grundsätzlich besteht für Ihr Kind Schulpflicht. Eine
Befreiung vom Unterricht in einzelnen anderen
Fächern oder von verbindlichen Schulveranstaltungen
ebenso wie eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist
nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein
schriftlicher Antrag muss rechtzeitig vorgelegt werden.
-
Religionsunterricht ist ein versetzungsrelevantes
Unterrichtsfach. Ein Austritt aus dem
Religionsunterricht ist jeweils innerhalb der ersten 14
Tage eines Schulhalbjahres schriftlich zu beantragen.
Huchenfeld,
September 2006
Gabriele Napiwotzki
Rektorin
Download (pdf)
Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz |