Organisation

Betriebspraktikum Kl.8 Schulordnung

 

Wichtige Informationen zum Schulalltag

 

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

wenn triftige Gründe die Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht verhindern, beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  1. Sollte Ihr Kind infolge einer plötzlichen Erkrankung oder einem anderen zwingenden Grund nicht am Unterricht teilnehmen können, haben Sie als Erziehungsberechtigte die Entschuldigungspflicht.
    Melden Sie die Verhinderung bitte unverzüglich in der Schule. Dies kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen.
    Bei mündlicher oder telefonischer Benachrichtigung ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

  2. Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, können Sie andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer anstecken. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit beiliegendem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

  3. Sollte Ihr Kind einmal nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, ist der Fachlehrer vor dem Unterricht schriftlich zu informieren. Wenn diese Sportstunde die letzte Schulstunde des Vormittags ist, vermerken Sie bitte auf dieser Entschuldigung, ob Ihr Kind nach Hause gehen darf. Für eine längerfristige Befreiung vom Sportunterricht müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

  4. Grundsätzlich besteht für Ihr Kind Schulpflicht. Eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen anderen Fächern oder von verbindlichen Schulveranstaltungen ebenso wie eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein schriftlicher Antrag muss rechtzeitig vorgelegt werden.

  5. Religionsunterricht ist ein versetzungsrelevantes Unterrichtsfach. Ein Austritt aus dem Religionsunterricht ist jeweils innerhalb der ersten 14 Tage eines Schulhalbjahres schriftlich zu beantragen.

Huchenfeld, September 2006

 

 

Gabriele Napiwotzki

Rektorin

Download (pdf)

Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz